Über-, Sonder- und Sperrgepäck

Sperrgepäck bezeichnet all die Gegenstände, die nicht in kompakten Behältnissen wie Koffern transportiert werden können. Bei Über- und Sperrgepäck handelt es sich außerdem um Gepäckstücke, die mehr als 23 kg wiegen. Hierzu zählen auch Sportgegenstände, Kinderwagen oder Rollstühle und Musikinstrumente. Als Übergepäck werden jedoch auch die Gepäckstücke bis zu 23 kg oder 32 kg bezeichnet, die du zusätzlich zu deinem Freigepäck aufgibst.

Was muss ich wissen?

Das Wichtigste zu Über- und Sondergepäck auf einen Blick:

  • Sperrgepäck, das ein Gewicht von 23 kg nicht überschreitet, wird mit normalem Reisegepäck transportiert. Der reguläre Preis für ein 23 kg Gepäckstück wird berechnet.

  • Wird das Gewicht von 23 kg überschritten, wird ein zusätzlicher Betrag für Übergepäck erhoben.

  • Es können maximal 5 Gepäckstücke à 32 kg pro Person transportiert werden.

  • Es gelten gesonderte Bestimmungen für Musikinstrumente, Sportgepäck, Rollstühle oder Kinderwagen.

  • Zusätzliche Gepäckstücke bzw. Übergepäck kann sowohl während der Buchung als auch danach zu deinem Flug hinzugefügt werden.

  • Falls du am Abreisetag mehr oder schwerere Gepäckstücke aufgibst als deine Flugbuchung zulässt, wird ein Übergepäckzuschlag von 12 € / £10 / 12 CHF / $12 / 294 CZK / 131 SEK / 124 NOK / 89 DKK / 57 PLN / 4.916 HUF / 49 AED pro zusätzlichem Kilo und Gepäckstück berechnet.

  • Bei Flügen mit unseren Partnerairlines gelten die Bestimungen der jeweiligen Airline. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.

  • Bitte versehe jedes Gepäckstück mit Namen und (Mobil-)Telefonnummer (innen und außen).

Fragen rund um das Thema Sondergepäck: