Gepäckverlust

Für den Fall, dass dein Gepäck verspätet ankommt, möchten wir dich bestmöglich unterstützen. Selbstverständlich ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, um dein Gepäck schnellstmöglich wiederzubeschaffen. Hierbei werden wir von einem Dienstleister unterstützt, über dessen Tool du ein fehlendes Gepäckstück melden kannst. 

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die mit deinem Gepäckverlust verbunden sind. Bitte warte ab, bis die Gepäckauslieferung vollständig abgeschlossen ist und bewahre alle Flugunterlagen, insbesondere deine Bordkarte und den Gepäckabschnitt auf.

Sollte dein Gepäckstück nicht ankommen, melde dies bitte unverzüglich, damit ein offizieller Verlustbericht erstellt wird. Die Verlustmeldung kannst du wie folgt aufgeben:

Du erhältst in beiden Fällen eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer (PIR/Property Irregularity Report Nummer, z. B. CGNEW12345), die du unbedingt aufbewahren solltest.

Bitte beachte, dass in den ersten 5 Tagen unser Abfertigungsagent vor Ort für die Gepäcksuche verantwortlich ist.
 

Für dein Handgepäck bist du generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen.

Eurowings haftet nicht für Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, Dellen oder Verschmutzungen sowie Schäden an überfüllten, überschweren oder nicht ordnungsgemäß verpackten Gepäckstücken. Der Haftungsausschluss gilt auch für bestimmte Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck beschädigt worden sein sollten. Eine Liste dieser Gegenstände findest du in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABBs) in Artikel 15.3 (Gepäckschäden).

Einen Verlust bzw. Schaden an deinem Gepäck meldest du bitte direkt nach Ankunft online über unseren Gepäck-Self-Service oder bei der Eurowings Gepäckermittlung am Flughafen. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich (für die Einhaltung der Meldefristen sind der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der E-Mail ausschlaggebend), allerdings dreht sich dann die Beweislast um und du musst nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.
 

Fragen rund ums Thema: