Informationen zu Unregelmäßigkeiten im Flugplan

Fluggastrechte


Wir setzen alles daran, deine Flüge planmäßig durchzuführen und dich pünktlich an dein Ziel zu bringen. Für den Fall, dass es dennoch zu Unregelmäßigkeiten im Flugplan kommt, möchten wir dich bestmöglich unterstützen. Die folgenden Informationen und Videos bieten dir einen Überblick über deine Optionen und Rechte im Fall einer Verspätung oder Annullierung.

Wie können wir dir helfen?

Eurowings App

Nutze den Self-Service zur Flugänderung

Wenn dein Flug annulliert wurde, suchen wir automatisch nach einem Ersatzflug für dich. Wenn wir eine Flugalternative für dich gefunden haben, erhältst du eine E-Mail mit den nächsten Schritten.

Alternativ kannst du dich auch gerne eigenständig in der Eurowings App oder auf eurowings.com umbuchen bzw. einen Flugvoucher oder die Rückerstattung des Kaufpreises beantragen.

Bei kurzfristigen Flugstreichungen von innerdeutschen Flügen bieten wir dir außerdem die Möglichkeit, dein Flugticket in einen Bahnvoucher der DB umzuwandeln.

Falls du einen Eurowings Flug bei einem Veranstalter oder einem Reisebüro gebucht hast, sind unsere Self-Services unter Umständen eingeschränkt nutzbar. In diesem Fall kannst du dich direkt an den Veranstalter bzw. das Reisebüro wenden.

Du nutzt die App zum ersten Mal oder hast nicht über die App eingecheckt?

Wähle die folgenden Schritte über das Hauptmenü aus:

Meine Reisen > Gebuchte Reise hinzufügen > Eingabe Buchungscode/Veranstaltervorgangsnummer und Nachname > Deine weiteren Optionen

Deine Optionen im Fall einer kurzfristigen Flugstreichung

Video: Ihre Optionen im Fall einer kurzfristigen Flugstreichung

Deine Optionen im Fall einer langfristigen Flugplanänderung (mehr als 72 Stunden vor dem geplanten Abflug)

Video: Ihre Optionen im Falle einer langfristigen Flugplanänderung

Fragen und Antworten

1. Rechte der Fluggäste bei großen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung:

Welche Rechte habe ich im Fall von großen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung?


In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir deinen Flug nicht wie geplant durchführen können. Bei großen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung wird dir unser Bodenpersonal vor Ort helfen und dich so schnell wie möglich an dein Ziel bringen.

Verspätung
  • Im Falle einer großen Verspätung hast du Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit und, falls erforderlich, Hotelunterbringung und Transfer.

  • Bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden hast du Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten für nicht zurückgelegte Strecken.

  • Verspätet sich dein Flug am Endziel um mindestens 3 Stunden, hast du ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung (250 € - 600 € pro Person), es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, oder du bist mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Änderung informiert worden.

Annulierung

  • Im Falle einer Annullierung hast du das Recht, zwischen einer anderweitigen Beförderung inkl. Betreuungsleistungen und der Erstattung der Ticketkosten zu wählen. Außerdem hast du Anspruch auf eine Entschädigung (250 € - 600 € pro Person), es sei denn, die Annullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, oder du bist mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Änderung informiert worden.

Nichtbeförderung

  • Im Falle einer Nichtbeförderung hast du das Recht, zwischen einer anderweitigen Beförderung inkl. Betreuungsleistungen und der Erstattung der Flugscheinkosten zu wählen. Du hast außerdem einen Anspruch auf eine Entschädigung (250 € - 600 € pro Person).

 

Weitere Informationen zu Unterstützungs-, Betreuungs- und Entschädigungsleistungen findest du in den folgenden Fragen:

Frage 3: "Erstattung oder anderweitige Beförderung im Falle von Annullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung"

Frage 4: "Betreuungsleistungen bei Flugverspätung oder Annullierung"

Frage 7: "Schadenersatz und Ausgleichsleistungen"

2. Umbuchung

3. Erstattung im Falle von Annullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004):

Wie kann ich eine Rückerstattung für meinen stornierten Flug erhalten?

Wie kann ich eine Rückerstattung für einen annullierten Flug oder eine Nichtbeförderung erhalten?

Wenn dein Flug von Eurowings annulliert oder die Beförderung verweigert wurde, hast du folgende Optionen:
 

 

Innerhalb deiner Buchung kannst du die Rückerstattung des Flugpreises beantragen. Melde dich einfach mit deinem myEurowings-Account oder deinem Nachnamen und Buchungscode an. Dort findest du die verfügbaren Optionen im Überblick.

Alternativ kannst du dich über unser Kontaktformular an uns wenden.


Bei Tickets, die über ein Reisebüro gebucht wurden, empfehlen wir dir, dich auch mit diesem in Verbindung zu setzen. Solltest du keine zeitnahe Antwort erhalten oder es aus anderen Gründen notwendig erscheinen, kontaktiere uns bitte erneut zur weiteren Bearbeitung.
 

Wann kann ich mit meiner Rückerstattung rechnen?

Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung deiner Anfrage eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir garantieren dir, dass wir allen begründeten Ansprüchen nachkommen werden.

Deinen Anspruch auf Rückerstattung kannst du direkt in deiner Buchung prüfen lassen.

4. Betreuungsleistungen bei Flugverspätung, Annullierung und Nichtbeförderung:

Welcher Service steht mir bei einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zu?

Verpflegung und Kommunikation

Bei einer Verspätung von mehreren Stunden oder einer Annullierung erhältst du von unserem Personal vor Ort Verpflegungsgutscheine. Die Verteilung der Gutscheine richtet sich nach der Verspätungsdauer und der Länge der Flugstrecke. Bei einem Kurzstreckenflug werden ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden Gutscheine verteilt und auf der Mittelstrecke nach drei Stunden.

Wenn eine Verpflegung vor Ort in Einzelfällen nicht möglich ist, bitten wir dich, deine Quittungen für selbstständige Verpflegung einzureichen. Wir erstatten dir bis zu 30 € pro Person und Tag.

Zusätzlich tragen wir Kosten für zwei Telefonate (Faxe oder E-Mails), sofern dafür belegte Kosten angefallen sein sollten.

Übernachtung

Solltest du aufgrund der Verspätung oder Umbuchung eines annullierten Fluges erst am Folgetag mit uns weiterfliegen können, buchen wir ein Hotel für dich. Die Beförderung zwischen dem Hotel und dem Flughafen wird von uns bereitgestellt. Sofern uns dies nicht möglich ist, tragen wir die Kosten von öffentlichen Nahverkehrsmitteln für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen. Taxikosten übernehmen wir dann, wenn öffentliche Verkehrsmittel, bspw. in der Nacht, nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand genutzt werden können.

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass wir dir aus logistischen Gründen keine Hotelübernachtung anbieten können. Für diesen Fall bitten wir dich, dich selbst um eine Übernachtungsmöglichkeit zu bemühen. Die belegten Kosten eines Hotels der Mittelklasse (bis zu 150 € pro Person) erstatten wir in diesem Fall.

5. Kostenerstattung für Wartezeit:

Welche Kosten werden mir während der Wartezeit auf meinen Flug erstattet?

Während der Wartezeit auf deinen Flug sind dir möglicherweise Kosten, insbesondere aus den bereits oben genannten Gründen, entstanden. Diese werden wir im gesetzlich vorgesehenen Umfang natürlich gerne erstatten. Bitte reiche uns alle entsprechenden Belege hier ein, damit wir die Kostenerstattung prüfen können.

6. Flugstreichung und Gepäck:

Was passiert mit meinem Gepäck nach einer Flugstreichung?

Falls du dein Gepäck bereits abgegeben hast, musst du dein Gepäck wieder am Gepäckband abholen. Hast du einen alternativen Flug gebucht oder wurdest von uns umgebucht, musst du das Gepäck anschließend für diesen alternativen Flug erneut einchecken.

Folge hierzu der Beschilderung und den Ansagen vor Ort. Unser Bodenpersonal wird dir vor Ort gerne weiterhelfen und dich unterstützen. 

7. Schadensersatz oder Ausgleichsleistungen:

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder eine Ausgleichsleistung?


Wenn dir die Beförderung verweigert wird, dein Flug mindestens drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit ankommt oder annulliert wird, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Ausgleichsleistung nach VO 261/2004. Diese pauschale Schadensersatzleistung bemisst sich grundsätzlich abhängig von der Streckenlänge und Ankunftszeit von 250 € - 600 €. Übrigens: Bei einem sogenannten Codeshare-Flug, also einem Flug, der von mehreren Fluggesellschaften unter einer eigenen Flugnummer angeboten wird, richtet sich dein Anspruch immer gegen diejenige Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat.

Liegt der Verspätung oder Annullierung ein “außergewöhnlicher Umstand” zu Grunde (wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder widrige Wetterbedingungen) oder du bist mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Änderung informiert worden, sind Luftfahrtunternehmen nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet.

Dein Flug war verspätet oder wurde annulliert?

In unserem Online-Formular hast du die Möglichkeit, deinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach VO 261/2004 zu überprüfen und im Anspruchsfall direkt anzufordern.

Weitere wichtige Informationen zu Flugstreichungen

8. Flugzeitenänderung:

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Flugzeitenänderung seitens Eurowings?

Sollte sich die Abflugzeit um mehr als eine Stunde ändern und es ist dir somit nicht möglich, den Flug wahrzunehmen, kannst du dich gerne eigenständig auf unserer Webseite umbuchen bzw. einen Flugvoucher oder die Rückerstattung des Kaufpreises beantragen.

9. Nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstellen:

Welche nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstellen gibt es?


Du kannst deine Beschwerde über unser Kontaktformular direkt an uns richten. Sollten wir dein Anliegen nicht zu deiner Zufriedenheit lösen können, hast du die Möglichkeit, dich an eine der benannten nationalen Durchsetzungsstellen zu wenden. Eine Übersicht über die national zuständigen Stellen findest du hier.

Für Deutschland ist die “Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V..” zuständig. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest du hier.

Die Europäische Kommission betreibt eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS). Diese Plattform kann zur Beilegung von Beschwerden genutzt werden.

Aktueller Flugstatus

Status deines Fluges einsehen

Da es im Luftverkehr auch kurzfristig zu Beeinträchtigungen kommen kann, bitten wir dich, dich vor Reiseantritt über den Status deines Fluges zu informieren.
 


Dein Flug ist mehrere Stunden verspätet? Prüfe hier deinen Ausgleichsanspruch.

 

 

Informiert bleiben

Deine Kontaktdaten sind für uns wichtig, um dich über Änderungen deines Fluges informieren zu können. Hinterlege deine Kontaktdaten ganz einfach, in dem du deine Buchung öffnest, in der Eurowings App oder auch beim Check-in am Flughafen.


Profitiere von den Services der Eurowings App

  • Flugstatus jederzeit in Echtzeit einsehen

  • Automatische Suche nach Ersatzflügen bei Annullierung

  • Flüge einfach und kostenlos umbuchen, Rückerstattung anfordern oder in einen Flug-Voucher umtauschen 

  • Schritt-für-Schritt-Begleitung bis zum Check-in des neuen Fluges

 

Jetzt die Eurowings App im Google Play Store oder Apple App Store herunterladen.