Gepäckbeschädigung

Solltest du bei der Ankunft einen Schaden an deinem Gepäckstück feststellen, hast du mehrere Möglichkeiten diesen zu melden:

  • direkt am Flughafen bei der Eurowings Gepäckermittlung

  • über das Online-Formular

Video zu beschädigtem oder verlorenem Gepäck

Video: Alle Informationen zu beschädigtem oder fehlendem Gepäck

Wobei können wir dir helfen?

Solltest du bei der Ankunft einen Schaden an deinem Gepäckstück feststellen, bitten wir dich, den Schaden unverzüglich online über unseren Gepäck-Self-Service zu melden oder dich vor Verlassen des Flughafens an die örtliche Eurowings Gepäckermittlung zu wenden. Du erhältst in beiden Fällen eine Referenznummer (PIR/Property Irregularity Report Nummer, z. B. CGNEW12345), die du unbedingt aufbewahren solltest.

Zusätzlich zur Schadensanzeige ist es erforderlich, dass du deine Ansprüche schriftlich geltend machst. Setze dich bitte hierfür mit unserem Dienstleister Dolfi1920 GmbH in Verbindung.

Bitte beachte, dass ein Schaden an deinem Gepäck innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden muss.
 

Für dein Handgepäck bist du generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen.

Eurowings haftet nicht für Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, Dellen oder Verschmutzungen sowie Schäden an überfüllten, überschweren oder nicht ordnungsgemäß verpackten Gepäckstücken. Der Haftungsausschluss gilt auch für bestimmte Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck beschädigt worden sein sollten. Eine Liste dieser Gegenstände findest du in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABBs) in Artikel 15.3 (Gepäckschäden).

Einen Verlust bzw. Schaden an deinem Gepäck meldest du bitte direkt nach Ankunft online über unseren Gepäck-Self-Service oder bei der Eurowings Gepäckermittlung am Flughafen. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich (für die Einhaltung der Meldefristen sind der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der E-Mail ausschlaggebend), allerdings dreht sich dann die Beweislast um und du musst nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.
 

Fragen rund ums Thema: