Barrierefrei reisen mit Eurowings

Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Wenn Du eine Behinderung hast oder eingeschränkt mobil bist, kannst Du Deine kostenlose Unterstützung während der Reservierung Deines Fluges direkt anmelden. Eine bestehende Reservierung kannst Du im Bereich "Meine Reise" unter dem Punkt Services hinzubuchen aufrufen. Melde Dich mit Deinen Daten an und reserviere Deine Wünsche unter "Besondere Flugbetreuung".

Bitte reiche Deinen Unterstützungsbedarf bis spätestens 48 Stunden vor Abflug bei uns ein. Dies gewährleistet einen reibungslosen Durchlauf im Flughafenterminal zur Flugzeugtür oder zum Flugzeugsitz. Informierst Du uns weniger als 48 Stunden vorab, musst Du mit Wartezeiten und Serviceunterbrechungen rechnen.

Um die Reservierung Deiner individuellen Bedürfnisse zu gewährleisten, kannst Du unser Formular per E-Mail an unseren Kundenservice senden. Sollte Deine Reise andere Fluggesellschaften beinhalten, stell bitte sicher, dass Du alle Bedürfnisse einzeln bei diesen anmeldest.

  • Wenn die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität der Ansicht ist, dass sie unter Verstoß gegen die Verordnung (EG) 1107/2006 einen mangelhaften Dienst erlitten hat, kann sie eine Beschwerde bei Eurowings bzw. dem Flughafenbetreiber einreichen.

    Genauer gesagt kann der Passagier, der mit Eurowings geflogen ist, bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen Mobilitäts- und Unterstützungsgeräten eine Beschwerde an unseren Kundenservice senden.

    Andernfalls, wenn die Antwort nicht mit den Bestimmungen der Verordnung vereinbar erscheint, können Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder mit Behinderungen eine Beschwerde beim LBA (Deutsches Luftfahrtbundesamt) einreichen  , vorzugsweise über das folgende Online-Formular: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Z5/Formulare/Beschwerde_PRM.html?nn=2088508

    Es ist möglich, eine Beschwerde an das LBA zu senden, wenn das Serviceproblem aufgetreten ist:

    • an einem deutschen Flughafen.

    • auf Flügen, die von einem deutschen Flughafen abfliegen (unabhängig von der Nationalität des Beförderers).

    • auf Flügen, die an einem deutschen Flughafen ankommen, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

  • Aus Sicherheitsgründen sind Stützen/Hilfsmittel für Behinderungen, die an der Rückseite des Sitzes befestigt werden müssen, auf Eurowings-Flügen nicht erlaubt.

  • Es ist wichtig, Eurowings mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug über Ihre Hilfeanfragen zu informieren. Dies wiederum ermöglicht es uns, alle beteiligten Parteien rechtzeitig zu benachrichtigen, um einen schnellen Service an allen Berührungspunkten entlang Deiner Reise zu gewährleisten.

    Ein Passagier, der Hilfe angefordert hat, muss mindestens 2 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter von Eurowings eintreffen. Sollte die Assistenzanmeldung nicht im Voraus erfolgt sein, unternimmt Eurowings gemeinsam mit dem Flughafenbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen, damit der Fluggast pünktlich einsteigen kann. Es kann jedoch zu Serviceunterbrechungen und Wartezeiten kommen.

    Eurowings befördert Fluggäste mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gemäß der EG-Verordnung 1107/2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen. Der Assistenzservice wird an allen Flughäfen kostenlos angeboten. Informationen zu den verfügbaren Dienstleistungen vor Ort finden Sie auf der Website des Abflug-/Ankunftsflughafens.

    Darüber hinaus ist ein kostenloser Transport erlaubt für:

    • Blindenhund oder Assistenzhund

    • zwei Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhl manuell/elektrisch, Krücken, Gehhilfe usw.)

    • ein medizinisches Gerät, das an Bord oder am endgültigen Bestimmungsort verwendet werden soll (z. B. tragbarer Sauerstoffkonzentrator) mit einer maximalen Größe, die der eines Handgepäckstücks entspricht.

    • Arzneimittel, Medikamente und alle für ihre Verabreichung erforderlichen Spritzen oder Autoinjektoren.

    Wenn medizinisches Material als Hauptgepäck transportiert werden muss, senden Sie bitte unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservice.

    Der örtliche Flughafenbegleitservice wartet nach der Ankunft des Flugzeugs auf Sie und hilft Ihnen auf Ihrem Weg. Bitte bleiben Sie im Flugzeug auf Ihrem Sitzplatz, bis der Begleitservice Sie persönlich abholt.

    In folgenden Fällen ist aus Sicherheitsgründen eine erwachsene Begleitperson erforderlich, die zusammen mit Dir als Gast mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung reisen muss:

    • Du kannst bei Deiner eigenen Evakuierung nicht helfen (musst z. B. getragen werden)

    • Du kanns Dich nicht selbstständig orientieren (außer DPNA)

    • Du bist nicht in der Lage, mit dem Kabinenpersonal zu kommunizieren, um Sicherheitsanweisungen zu erhalten.

    • Du kannst die Sicherheitsanweisungen nicht verstehen und/oder befolgen.

    • Du kannst den Sicherheitsgurt nicht anlegen/abnehmen oder die Schwimmweste anlegen.

  • Aus Sicherheitsgründen ist jedes Flugzeug mit ausgewiesenen Sitzplätzen für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ausgestattet. Diese Sitzplätze kannst Du bei der Online-Reservierung Deines Betreuungsbedarfs oder spätestens am Flughafen zuweisen. Diese Sitze befinden sich in der Regel neben dem Flugzeugfenster.

    Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, Sitzplätze in Notausgangsreihen inkl. erster und letzter Reihe zu vergeben.

    In Übereinstimmung mit der ENAC-Verordnung DG16 / 07/2021 fallen für die Sitzplatzzuweisung für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität keine zusätzlichen Gebühren an.

    Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, wird Eurowings alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um einen Sitzplatz neben Ihnen oder in der Nähe zuzuweisen.

    Informationen zur Sitzverteilung in unseren verschiedenen Flugzeugtypen (Airbus A319 und A320) findest du hier.

  • Gemäß der EG-Verordnung 1107/06 Anhang II kann unsere Flugzeugbesatzung Passagieren mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität helfen bei:

    • Begleitung vom Sitzplatz zur Toilette (es besteht keine Verpflichtung, den Passagier hochzuheben oder in der Toilette/WC zu helfen).

    • Öffnen von Lebensmittel- und Getränkepaketen in ihrem Namen (es besteht keine Verpflichtung, bei der Verabreichung von Getränken, Mahlzeiten oder Medikamenten über die Dienstleistung für andere Passagiere hinaus zu helfen)

    Wenn einer Person mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geholfen werden muss, um diese spezifische Unterstützung auszuführen (z. B. Hilfe bei der Benutzung der Toilette/des WCs, Verabreichung von Mahlzeiten oder Medikamenten), muss sie zur Pflege und Sicherheit der Person mit einer Begleitperson reisen.

    Unsere Flugzeuge sind alle mit manuellen Rollstühlen ausgestattet, mit denen Du Dich von Deinem Sitzplatz zu den Toiletten/WCs bewegen kannst.

    Einige unserer Bordtoiletten/WCs sind mit Handgriffen ausgestattet, um die Nutzung durch Passagiere mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität zu erleichtern.

  • Bitte sende bei der Buchung Deines Fluges unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservice, wenn Du mit einem Rollstuhl, unabhängig von der Art, oder einer anderen Mobilitätshilfe reisen musst: Diese muss spätestens 48 Stunden vor Abflug registriert und genehmigt werden, um dann im Frachtraum verladen oder beim Einsteigen dem Ladepersonal vor dem Flugzeug übergeben zu werden. Du kannst bis zu zwei Mobilitätshilfen (z.B. Rollstuhl und Rollator) kostenlos transportieren.

    Wenn Du an Deinem Zielflughafen ankommst, erhältst Du Deine eingecheckte Mobilitätshilfe wieder am Gepäckförderband zurück.

    Obwohl Eurowings das Beste tut, um einen sicheren Transport von Mobilitätshilfen zu gewährleisten, können bestimmte Faktoren den Transport verhindern. Für alle Details und mögliche Einschränkungen findest Du unten die Art des Rollstuhls, den Du zum Transport anmelden musst.

    Manueller Rollstuhl (WCMP):

    Persönliche Rollstühle können transportiert werden, auch wenn sie nicht vollständig zusammenklappbar sind. Dein manueller Rollstuhl wird am Check-in-Schalter oder nach Deinem Einstieg an Bord abgeholt und im Frachtraum des Flugzeugs transportiert.

    Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit unverschlossenen Batterien betrieben werden (Nass Batterien):

    Wird auf Eurowings-Flügen nicht akzeptiert.

    Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit versiegelten Batterien betrieben werden (auslaufsicher / WCBD):

    Wenn der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe batteriebetrieben ist, bitten wir Dich uns bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug über den verwendeten Batterietyp zu informieren und die Transportgenehmigung bei unserem Assistance Team anzufordern. Tatsächlich variieren die Transportbedingungen je nach verwendetem Batterietyp. Das Sicherheitsdatenblatt der Mobilitätshilfe kann von uns angefordert werden.

    Bitte sende unser Formular zusammen mit den technischen Details der Batterie per E-Mail  an unseren Kundenservice (Technisches Datenblatt oder Bild der Batterie von allen Seiten). Basierend auf den von Dir bereitgestellten Informationen; Wir prüfen, ob Dein Batterietyp transportabel ist.

    Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien (WCLB)

    Diese Geräte können nur transportiert werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Die verwendeten Batterien müssen geprüft werden (UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3).

    • Wenn die Mobilitätshilfe speziell für die Entnahme der Batterie(n) entwickelt wurde, muss der Benutzer sie gemäß den Anweisungen des Herstellers entfernen. Der ausgebaute Akku darf 300 Wh nicht überschreiten.

    Bei Geräten mit mehreren Batterien (entfernt und/oder Ersatz) kann Folgendes in der Kabine transportiert werden:

    • maximal zwei (2) Akkus, von denen keiner mehr als 300 Wh hat (einschließlich des Ersatzakkus)

    • maximal vier (4) Batterien, von denen keiner 160 Wh überschreitet (einschließlich max. 2 Ersatzbatterien)

    Sowohl die entnommenen als auch die Ersatzbatterien dürfen nur in der Fluggastkabine in einer Schutzhülle transportiert werden.

    Um eine versehentliche Betätigung der Mobilitätshilfe während des Transports zu verhindern, schalte das Gerät aus und zieh den Schlüssel ab (falls vorhanden), entferne die elektrischen Anschlüsse der Batterie und verriegle das Bedienfeld, wenn Du das Gerät dem Personal beim Check-in, am Gate oder im Flugzeug übergibst, je nach lokalen Prozessen.

    Wenn die Mobilitätshilfe die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, darf sie möglicherweise nicht für den Transport zugelassen werden. Daher bitten wir Dich, bei der Buchung des Dienstes unser Formular zusammen mit dem technischen Datenblatt oder dem Bild der Batterie(n) von allen Seiten per E-Mail  an unserenKundenservice zu senden.

    Maximale Abmessungen von Rollstühlen

    Die maximalen Abmessungen eines persönlichen Rollstuhls müssen die folgenden Maßen nicht überschreiten:

    Die Ladehöhe ist begrenzt auf:

    • 1,15 Meter (Airbus A320-Familie)

    • 0,86 Meter (Boeing 737-800)

    Das maximal zulässige Gewicht für Rollstühle beträgt 200 kg.

  • Bei Eurowings dürfen aufgabengeschulte Assistenzhunde (SVAN) kostenlos in der Kabine befördert werden.

    Informiere Dich bei Anschlussflügen über die Bestimmungen der Fluggesellschaft, die den einzelnen Flug durchführt. Wenn Du mit mehreren Fluggesellschaften reist, empfehlen wir Dir daher, von jeder Fluggesellschaft eine Bestätigung einzuholen, dass Dein Tier an Bord zugelassen ist.

    Allgemeine Transportbedingungen

    Unabhängig von Rasse oder Typ wurden aufgabengeschulte Assistenzhunde ausgebildet, um Menschen mit motorischen Behinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen/beziehungsbezogenen Behinderungen oder anderen psychiatrischen Behinderungen zu helfen.

    Für den Hund ist ein Ausbildungsnachweis erforderlich.

    Der Service muss spätestens 48 Stunden vor Abflug angefordert werden, bitte sende unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservice. Eine Bestätigung unserer Mitarbeiter wird Dir zugesandt, sobald alle vorgelegten Unterlagen geprüft wurden.

    WICHTIG: Damit Du Deinen Assistenzhund als Handgepäck mit in die Kabine nehmen kannst, benötigen wir Deine Bestätigung, dass das Tier die folgenden Anforderungen erfüllt:

    • Ausbildungszertifikat einer Assistenzhundeausbildungseinrichtung, die von Assistance Dogs International (ADI), Assistance Dogs Europe (ADEu) oder International Guide Dog Federation (IGDF) akkreditiert ist, oder

    • Schulungszertifikat einer anderen Schulungseinrichtung mit Angabe der Art der Ausbildung, der Aufgabe, der Dauer und des Ortes.

    • Deine eigene schriftliche Bestätigung, dass Dein Hund die unten aufgeführten Anforderungen für die Reise erfüllt.

    Hinweis: Hunde, die emotionale Unterstützung bieten, gelten nicht als aufgabentrainierte Assistenzhunde und daher wird ihr Transport an Bord unserer Flüge nicht kostenlos angeboten. Sie reisen unter den üblichen Transportbedingungen für Haustiere.

    Reisedokumente

    • Du musst sicherstellen, dass die Mitnahme Deines Assistenzhundes auf Deiner Reise (Hin- und Rückflug) als zusätzliches Handgepäck in der Kabine den aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen aller betroffenen Länder entspricht.

    • Notwendige tierärztliche Untersuchungen oder Behandlungen (z.B. Impfungen, Mikrochips) wurden rechtzeitig vor Deiner Reise durchgeführt.

    • Die für Deinen Assistenzhund erforderlichen offiziellen und veterinärmedizinischen Dokumente (z. B. Heimtierausweis) liegen bereit.

    • Du musst sicherstellen, dass Du Deinen Hund auch in die Kabine anderer an Deiner Reise beteiligter Fluggesellschaften mitnehmen kannst.

    • Du hast Deinen Flug gebucht und Deinen Assistenzhund für die Beförderung in der Kabine bei Eurowings oder in Deinem Reisebüro angemeldet und eine entsprechende Buchungsbestätigung erhalten.

  • Der Transport auf einer Trage ist auf Eurowings-Flügen nicht erlaubt.

  • Wenn Du der Meinung bist, dass Flugzeugsitze für Deinen Komfort nicht ausreichen, kannst Du den Kauf eines BIZclass-Tarifs (falls verfügbar) oder eines freien Mittelsitzes mit mehr Beinfreiheit in Betracht ziehen.

    Du kannst die oben genannten Arten von Unterstützung bei der Buchung Deines Fluges oder zu einem späteren Zeitpunkt anfordern, indem Du Dich an unseren Kundenservice wendest, jedoch bis spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug. Wenn Du Deine Reise über ein Reisebüro gebucht hast und eine der oben genannten Hilfen anfordern musst, wende Dich an Dein Reisebüro.

    Alle Unterstützungsanfragen müssen gemacht werden, wenn Du:

    • Unterstützung am Flughafen beim Ein- und Aussteigen und/oder Transit benötigst.

    • Deinen eigenen Rollstuhl (manuell oder elektrisch) mitführst.

    • spezielle medizinische Ausrüstung mit Dir führst.

    • einen Assistenzhund in der Kabine mitnehmen musst.

    Sobald Du an Bord bist, wirst Du zu Deinem zugewiesenen Sitzplatz begleitet, von wo aus die Sicherheitseinweisung der Besatzung oder eine Flugdurchsage während des Fluges sichtbar oder hörbar ist. Aus Sicherheitsgründen sind keine Sitzplätze am Notausgang verfügbar.

  • Bei bestimmten Gesundheitszuständen (z. B. Herz- und Lungenerkrankungen, Schlaganfall usw.), Verletzungen durch Unfälle oder chronischen Schmerzen muss die Flugtauglichkeit des Passagiers von unserem Assistance-Team beurteilt werden.

    Wenn Du Zweifel an Deiner Flugtauglichkeit hast, lass bitte dieses Formular von Deinem Arzt ausfüllen  und sende eine Kopie davon per E-Mail an unseren Kundenservice.

    Die Flugfreigabe wird spätestens 48 Stunden vor Abflug erteilt. Ebenso kann Eurowings für bestimmte Arten von Hilfeleistungen die Anwesenheit einer Begleitperson verlangen.

    Wenn Eurowings es für notwendig hält, können wir in den folgenden Situationen direkt von Dir oder Deinem Arzt/Ihrer Ärztin ein ärztliches Attest anfordern:

    • Wenn Du an Infektionskrankheiten leidest, die ein Risiko für die Flugsicherheit darstellen könnten (einschließlich Umleitungen und Notlandungen)

    • Wenn Du medizinische Hilfe oder Ausrüstung (z. B. offensichtliche Atembeschwerden) brauchst, da sich Dein Gesundheitszustand während oder aufgrund des Fluges verschlechtern könnte.

    Ebenso kann Eurowings für bestimmte Arten der Unterstützung die Anwesenheit einer Begleitperson anfordern, wie im Abschnitt "Rechte und Verantwortung" oben erwähnt.

  • Der Online-Check-in ist für Passagiere, die Unterstützung anfordern, nicht verfügbar.

    Sitzplätze werden bei der Anmeldung Deiner besonderen Bedürfnisse oder spätestens beim Check-in reserviert.

  • Du kannst selbstständig im Flugzeug gehen und Treppen hinab- und hinaufsteigen, aber für lange Strecken innerhalb des Terminals eine Mobilitätshilfe oder ein anderes Transportmittel benötigen.

    Rollstuhlhilfe zur und von der Flugzeugtür unter Vermeidung von Treppen (WCHS)

    Du kannst im Flugzeug selbstständig gehen, aber keine Treppen steigen. Benötigst eine Mobilitätshilfe oder ein anderes Transportmittel für lange Strecken innerhalb des Terminals.

    Rollstuhlhilfe für Passagiere, die mit eigener Mobilitätshilfe reisen (WCHC)

    Du bist auf den eigenen Rollstuhl im Terminal angewiesen. Benötigst Hilfe in/vom Flugzeugsitz.

    Höreinschränkung (DEAF)

    Du bist gehörlos oder schwerhörig und benötigst Kommunikationsunterstützung im Terminal und im Flugzeug.

    Seheinschränkung (BLND)

    Du bist blind oder sehbehindert und brauchst Unterstützung bei der Wegfindung und Kommunikation im Terminal und im Flugzeug.

    Kognitive/Entwicklungsbedingte/Sozial-Emotionale Einschränkung (DPNA)

    Du hast eine kognitive, intellektuelle, entwicklungsbedingte oder andere versteckte Behinderung einschließlich Alzheimer, Autismus, ADHD oder Demenz, und benötigst Unterstützung im Terminal und im Flugzeug.

    Du kannst mit diesen Behinderungen je nach Deinen spezifischen Bedürfnissen und Deinem Grad an Unabhängigkeit allein oder mit Unterstützung reisen. Sicherheitsrichtlinien verlangen eine Begleitperson, wenn folgende Aufgaben nicht selbstständig ausgeführt werden können:

    • Schließen und Lösen des Sicherheitsgurts

    • Schwimmweste greifen und anlegen

    • Anlegen der Sauerstoffmaske ohne Hilfe

    • Verstehen Sie die Sicherheitshinweise und befolgen Sie die Anweisungen, die in allen möglichen Formaten kommuniziert werden.

    Reisen mit Gips/Prothese/Fixateur

    Voraussetzung für Deinen Flug ist, dass der kreisförmige nicht geteilte Gips mindestens 5 Tage vor Reiseantritt angewendet wurde. Wenn der Gips weniger als 5 Tage vor Abflug angelegt wurde, muss er eine Spalt- oder Dehnungsfuge haben. Wir empfehlen Dir vorab ein ärztliches Attest über Deine Flugtauglichkeit einzuholen und dieses über unser Kontaktformular überprüfen zu lassen. Gerne kannst Du dafür dieses Formular verwenden.

    Solltest Du einen Gips tragen, bitten wir Dich, unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservicezu senden.

    Für Deinen Fixateur bitten wir Dich von Deinem Arzt, dieses Formular auszufüllen  und eine Kopie davon per E-Mail an unseren Kundenservice zu senden.

    Prothesen kannst Du zusammen mit Deiner Unterstützungsanfrage mit unserem Formular an unseren Kundenservice senden.

  • Am 26. Juli 2008 trat die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft.

    Lade die Verordnung hier herunter, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Gemäß der geltenden Verordnung EG 1107/06 kann eine Fluggesellschaft, ihr Agent oder ein Reiseveranstalter eine Buchungsanfrage nicht aus Gründen der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität ablehnen.

    Die Verweigerung der Buchung oder des Boardings kann nur in folgenden Fällen erfolgen:

    • aus Sicherheitsgründen

    • wenn die Abmessungen des Luftfahrzeugs oder seiner Türen es physisch unmöglich machen, den Fluggast mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität oder seine Ausrüstung an Bord zu bringen oder zu befördern

    Für weitere Informationen zu Deinem Flug sende bitte unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservice.

  • Sauerstoffkonzentratoren

    Passagiere, die an Schlafapnoe leiden und ein CPAP-Gerät verwenden müssen, sowie Passagiere, die einen Sauerstoffkonzentrator (POC-Gerät) benötigen, können dieses zusätzlich zu ihrem regulären Handgepäck mit an Bord nehmen. Bitte beachte jedoch, dass der Sauerstoffkonzentrator (POC-Gerät) batteriebetrieben sein muss, wenn Du ihn während des Fluges verwenden möchtest. Eine Bordstromversorgung ist in unseren Flugzeugen nicht vorhanden. Wir empfehlen, auf Verlangen die Gerätebeschreibung und ein Echtheitszertifikat zur Vorlage an der Sicherheitskontrolle mitzubringen.

    Bitte registriere Dein CPAP Gerät und sende unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservice mit den folgenden Informationen:

    • Marke und Modell

    • Gewicht

    • Abmessungen (Länge x Höhe x Tiefe)

    Wenn Du das Gerät an Bord verwendest, musst Du unser Formular für Fluggäste mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen ausfüllen und uns mindestens 72 Stunden vor Abflug zusenden. Einstieg und Beförderung ist ohne vorherige Registrierung und eine Bescheinigung über die Flugreisetauglichkeit nicht gestattet.

    Füge außerdem ein ärztliches Attest bei, aus dem hervorgeht, dass die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr, während Start, Landung und des Verlassens des Sitzes, sowie in kritische Flugphasen unbedenklich ist und kein Gesundheitsrisiko darstellt. Dies kann formlos auf einem Kopfbogen mit Datum, Unterschrift und Stempel Deines Arztes oder Deiner Ärztin erfolgen.

    Sauerstoffflaschen/-flaschen

    Persönliche Sauerstoffflaschen/-flaschen mit gasförmigem Sauerstoff für die Sauerstoffversorgung an Bord können in der Regel mit ins Flugzeug genommen werden. Für sie gelten folgende Beförderungsbedingungen:

    • Eine Sauerstoffflasche pro Person.

    • Die Sauerstoffflasche darf nicht mehr als 5 kg wiegen und nicht mehr als 200 bar Druck aufweisen.

    • Flasche, Ventil und Regler müssen beim Zusammenbau vor Beschädigungen und äußeren Einflüssen geschützt werden und dürfen den Inhalt der Flasche nicht ungewollt freigeben können.

    Bitte registriere Deine Sauerstoffflasche, sende unser Formular per E-Mail  an unseren Kundenservice und gib die technischen Details dazu in Deiner E-Mail an.

    Füge außerdem ein ärztliches Attest bei, aus dem hervorgeht, dass die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr, während Start, Landung und des Verlassens des Sitzes, sowie während kritischer Flugphasen unbedenklich ist und kein Gesundheitsrisiko darstellt. Dies kann formlos auf einem Kopfblatt mit Datum, Unterschrift und Stempel Deines Arztes oder Deiner Ärztin erfolgen.

Alle Regelungen gelten für Eurowings-Flüge mit EW-Flugnummer, unabhängig von der durchführenden Airline. Ausgenommen hiervon sind explizite Codeshare-Flüge, die von Smartwings durchgeführt werden und auch unter einer bestimmten Eurowings-Flugnummer (EW3010 bis EW3349) angeboten werden. Für diejenigen unserer Partnerfluggesellschaften, die keine EW-Flugnummer verwenden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Sie können auf den Webseiten dieser Fluggesellschaften eingesehen werden. Derzeit sind diese Partnerfluggesellschaften Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.

Gesetzliche Richtlinien

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Passagieren und Passagieren mit eingeschränkter Mobilität befördert.

Gesund reisen

Was müssen Reisende mit Vorerkrankungen beim Fliegen wissen? Wie sollten sie notwendige Medikamente mit sich führen? Und wie kann man sich auf Reisen am besten vor Krankheiten schützen oder sich auf unterschiedliche Klimabedingungen im Ausland vorbereiten? Die Gesundheit und Sicherheit unserer Passagiere hat für uns oberste Priorität. Deshalb informieren wir Dich ausführlich zu allen relevanten Themen für gesundes Reisen und Fliegen.

Hinweis:

Alle Regelungen gelten für Eurowings-Flüge mit einer EW-Flugnummer, unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Bei Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.