Barrierefrei reisen

 

Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung bieten wir verschiedene kostenlose Serviceleistungen an. Dazu gehören beispielsweise die Hilfe beim Ein- und Aussteigen, auf dem Vorfeld und der Flugzeugtreppe bzw. Begleitung bis zum Flugzeugsitz. Auch der Transport von Rollstühlen und die Mitnahme von Assistenzhunden ist gratis.

Um die ideale Betreuung sicher zu stellen, teile uns bitte deinen Betreuungsbedarf bis 48 Stunden vor Abflug mit. Bei kurzfristigeren Anmeldungen kann eine reibungslose Betreuung nicht mehr gewährleistet werden.

Auf dieser Seite findest du umfassende Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen für Flugreisende mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Falls du eine dieser Hilfestellungen in Anspruch nehmen möchtest, sind wir gerne für dich da.

Allgemeine Informationen für Reisende mit Einschränkungen

In diesem Abschnitt findest du Informationen über das Reisen gemeinsam mit Begleitpersonen, die Mitnahme von Assistenzhunden und die verschiedenen Einstufungen von Mobilitätseinschränkungen.

 

Informationen für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität

Als Person mit eingeschränkter Mobilität findest du in diesem Abschnitt Informationen zur Reiseplanung, mögliche Unterstützung am Abflugort und Zielflughafen sowie an Bord des Flugzeugs.

 

Informationen für Reisende mit geringerer Sinneswahrnehmung

Information zu Services für Personen mit Sehbehinderung oder Hörschädigung sowie Hinweise für Reisende mit kognitiven Einschränkungen stehen dir in diesem Abschnitt zur Verfügung.

 

Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität

Mit einer guten Reiseplanung startet es sich entspannter in den Urlaub. In diesem Abschnitt informieren wir dich daher zu folgenden Themen:

  • Reisen mit Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen wie Rollator, Krücke oder Gehhilfe

  • Flugreisen in der Schwangerschaft

  • Reisen mit Gips

Kosten für die Mitnahme einer Mobilitätshilfe (Rollstuhl, Krücke, Gehhilfe etc.)


Der Transport von bis zu 2 Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken, andere Art von Gehhilfen) pro Person ist auf unseren Flügen kostenlos. Wir bitten dich jedoch, den Zusatzservice bei uns anzumelden. Dies gilt besonders für größere Gruppen, die mit Mobilitätshilfen reisen, da so Verladung und Transport von uns besser geplant werden kann.

Auch auf Eurowings Flügen, die von einer anderen Airline durchgeführt werden oder über ein Reisebüro gebucht wurden, kannst du deine  Mobilitätshilfe kostenfrei mitnehmen. Informationen hierzu erhältst du bei der entsprechenden Airline bzw. im Reisebüro.

Mitnahme einer Mobilitätshilfe während der Flugbuchung anmelden


Wir empfehlen dir bereits bei der Buchung deine Mobilitätshilfe anzumelden – entweder über unsere mobilen Services oder direkt online. Klicke hierfür im zweiten Schritt der Online-Flugbuchung unter „Weitere Leistungen“ auf „Besondere Flugbetreuung“. Trage dort die gewünschten Leistungen für Hin- und Rückflug ein, beispielsweise den Transport eines Rollstuhls.

Mitnahme einer Mobilitätshilfe nach abgeschlossener Flugbuchung anmelden


Auch nach einer bereits getätigten Flugbuchung kannst du deine Mobilitätshilfen wie einen Rollstuhl – bis zur Schließung des Web-Check-ins – online oder über unsere mobilen Services anmelden.  Melde dich hierfür auf eurowings.com unter „Meine Reise“ an, klicke auf „Leistungen hinzubuchen“ und anschließend auf „Besondere Flugbetreuung“. Weitere Informationen zur Online-Nachbuchung von Extraleistungen findest du in unseren FAQs.

Bitte fülle den Fragebogen online aus und sende diesen an assistance@eurowings.com. Notiere außerdem im Formular die Maße und das Gewicht deiner Mobilitätshilfe. Wenn dein Rollstuhl aufrecht verladen werden muss, können die Maße des Rollstuhls je nach Flugzeugtyp Einschränkungen unterliegen. Die kleinste Laderaumhöhe unserer eingesetzten Flugzeuge ist beispielsweise nur 83 cm hoch.

Regularien für den Transport manueller oder elektrischer Rollstühle


Gern kannst du deinen eigenen (manuellen/elektrischen) Rollstuhl mitbringen, sofern es sich bei deinem elektrischen Rollstuhl um einen mit einer auslaufsichereren Trocken- oder Gelbatterie handelt. Rollstühle mit Nassbatterien oder unversiegelte bzw. nicht auslaufsichere Batterien sind aus Sicherheitsgründen auf Eurowings Flügen leider nicht erlaubt.

Stelle vor Abflug bitte sicher, dass die Batterie deines elektrischen Rollstuhls nicht betriebsbereit angeschlossen ist und die Pole gegen einen Kurzschluss gesichert sowie isoliert sind. Darüber hinaus muss die Batterie für den Transport sicher am Rollstuhl befestigt sein. Wir bitten dich Eurowings mindestens 72 Stunden vor Abflug über den Transport des Rollstuhl per Mail an unseren Kundenservice zu informieren. Schicke uns hierfür bitte unser Anmeldeformular zu.

Bitte beachten Sie für den Transport von einem eigenen (manuellen/elektrischen) Rollstuhl oder einer Mobilitätshilfe, dass die Ladehöhe auf 1,15 Meter (Airbus A320-Familie) beziehungsweise 0,86 Meter (Boeing 737-800) beschränkt ist.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Rollstuhlbatterien und deren Transportbedingungen findest du auf unserer Seite zum Thema „Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter im Gepäck“ im Abschnitt „Batteriebetriebene Geräte“.

Sitzplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Begleitpersonen auf Flügen von/nach Italien


In Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Anpassung der technischen Regularien bei der Sitzplatzvergabe von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung auf Flügen von und nach Italien, das am 17. Juli 2021 von der italienischen Behörde ENAC veröffentlicht wurde, hast du das Recht auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung, wenn du eine

  • Buchung im BASIC-Tarif gemacht hast und

  • als Fluggast mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung reist oder einen Fluggast mit solchen Einschränkungen begleitest

Du hast nicht den BASIC-Tarif gebucht, dann kannst du hier kostenfrei deinen Stitzplatz auswählen.

Um eine kostenfreie Sitzplatzreservierung zu buchen oder die Rückerstattung deiner bereits getätigten Sitzplatzreservierung anzufordern, kontaktiere bitte unser Call Center:

Kostenfreie Servicenummer für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität: +49 800 320 320 00. Alternativ sende uns gerne eine Mail mit deinem Anliegen an unseren Kundenservice.

Reisen mit Gips


Ja, eine Beförderung von Fluggästen mit Gips ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Gips mindestens 5 Tage vor Reisebeginn angelegt wurde. Sollte der Gips weniger als 5 Tage vor Abflug angelegt worden sein, muss dieser über eine Spaltung beziehungsweise eine Dehnungsfuge verfügen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Flugtauglichkeit einzuholen und diese über unser Kontaktformular prüfen zu lassen. Gerne kann hierzu dieses Formular genutzt werden.

 

Reisen während der Schwangerschaft

Reisen während der Schwangerschaft

Schwangere können bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche bedenkenlos fliegen, ohne sich einem erhöhten gesundheitlichen Risiko auszusetzen – vorausgesetzt, die Schwangerschaft verläuft unkompliziert. Zum Wohle deiner Gesundheit und der deines Ungeborenen darfst du nach der 36. Schwangerschaftswoche nicht mehr mit dem Flugzeug reisen.

Während einer Schwangerschaft solltest du generell auf Flugreisen verzichten, wenn du Mehrlinge erwartest, bereits eine Fehlgeburt erlitten hast oder unter Herz- und Kreislauferkrankungen leidest. Zudem besteht während der gesamten Schwangerschaftszeit ein erhöhtes Thromboserisiko. Um weitere eventuell vorhandene Risiken auszuschließen, empfehlen wir dir, vor der geplanten Flugreise deinen behandelnden Arzt aufzusuchen.

Bitte beachte, dass du auf Anfrage deinen Mutterpass oder eine ärztliche Bestätigung vorlegen musst, um deine Flugtauglichkeit zu belegen.

 

Damit vor Abflug kein Stress aufkommt – in diesem Abschnitt informieren wir dich zu folgenden Themen:

  • Anreisemöglichkeiten

  • Transportmöglichkeiten am Flughafen/im Terminal

  • Check-in und Sicherheitskontrolle

Anreise und Transportmöglichkeiten am Flughafen


Deine Anreise zum jeweiligen Flughafen muss von dir individuell organisiert werden. Am Flughafen angekommen, gehe bitte zum Check-in Schalter oder zum Priority Check-in Schalter, sofern vorhanden. Unser Personal vor Ort gibt dir dann deine Bordkarte und hilft gerne bei all deinen Fragen.

Falls du schon vor Ankunft am Check-In Schalter einen Begleitservice benötigst, nimm bitte Kontakt zu den einzelnen Dienstleistern vor Ort auf.

An Flughäfen gibt es je nach lokalen Gegebenheiten unterschiedliche Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Flugreisende. Es kann beispielsweise vorkommen, dass du den Rollstuhl wechseln musst, um vom Flughafen ins Flugzeug zu gelangen, da das Ein- und Aussteigen auf gleicher Ebene mit dem Flugzeug nicht auf allen Flughäfen möglich ist.

Check-in und Sicherheitskontrolle


Plane genügend Zeit für den Check-in sowie für die Sicherheitskontrollen ein, um unnötigen Zeitdruck zu vermeiden. Wir empfehlen dir daher 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Die Eurowings Check-in Schalter öffnen in der Regel 2-3 Stunden vor Abflug und schließen 40 min vor der geplanter Abflugzeit.

Solltest du den Begleitservice erst ab dem Check-in Schalter benötigen, weise uns bitte dort auf die gebuchten Serviceleistungen hin, damit du bevorzugt betreut werden kannst. Obwohl es nicht vorgeschrieben ist, bitten wir dich, uns über die Art deiner Beeinträchtigung (zum Beispiel Bewegungseinschränkung oder Herzschrittmacher) zu informieren, damit wir dich bestmöglich unterstützen können.

Weitere Informationen zum Check-in finden du hier.

Damit du dich bei uns an Bord sicher fühlst – in diesem Abschnitt informieren wir dich zu folgenden Themen:

  • Nutzung von Mobilitätshilfen an Bord

  • Unterstützung durch das Eurowings Kabinenpersonal

  • Sitzplätze an Bord

Rollstuhl/Gehhilfe an Bord benutzen

Auf Kurz- und Mittelstrecken steht Dir auf jedem Flugzeug ein eigens entwickelter Bordrollstuhl (WCOB) zur Verfügung, mit dem Du auch die Toiletten nutzen kannst.

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität können die Mobilitätshilfe direkt bei den Flugbegleiter:innen anfordern, eine vorherige Anmeldung der Unterstützung über den Kundenservice ist damit nicht mehr notwendig.

Weitere Informationen für Reisen mit Rollstuhl findest du im Abschnitt „Reise planen“ auf dieser Seite.

Unterstützung durch das Kabinenpersonal


Unser Kabinenpersonal hilft gerne:

  • beim Gang oder beim Gebrauch des On-Bord Rollstuhls bis zur Toilette

  • beim Verstauen von Handgepäck und Behelfsmitteln

  • in der Kommunikation mit Fluggästen, die in ihrer Sehfähigkeit bzw. Hörfähigkeit eingeschränkt sind

 

Falls du darüber hinaus Unterstützung benötigst, bitten wir dich um die Begleitung durch eine volljährige Begleitperson, die mit dir reist. Folgende Unterstützung kann von unseren Kabinenpersonal nicht geleistet werden:

  • Hilfestellung beim Gebraucht der Toilette

  • Heben oder Tragen von Reisenden

  • Assistenz beim Einnehmen von Mahlzeiten

  • Verabreichen von Medikamenten oder Beaufsichtigung der Medikamenteneinnahme

Genauer Sitzplatz an Bord

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität ohne Assistenzhund dürfen in allen Reihen sitzen, außer in den Reihen am Notausgang.
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und Assistenzhund dürfen in allen Reihen sitzen, außer in der ersten Reihe und in den Reihen am Notausgang.

 

Informationen zur Aufteilung der Sitzplätze in unseren verschiedenen Flugzeugtypen (Airbus A319 und A320) findest du hier.

Damit du entspannt ankommst – in diesem Abschnitt informieren wir dich zu folgenden Themen:

  • Unterstützung beim Ausstieg

  • Gepäckrückgabe

Ausstieg aus dem Flugzeug


Der lokale Airport Begleitservice erwartet dich nach Ankunft des Flugzeuges und hilft dir auf dem weiteren Weg. Bitte bleibe solange auf deinem Sitzplatz im Flugzeug, bis der Begleitservice dich dort persönlich abholt.

Mobilitätshilfe zurückerhalten


Bei deiner Ankunft am Zielflughafen erhältst du deine aufgegebene Mobilitätshilfe am Gepäckförderband zurück. Bei der Ausgabe kann es aufgrund von Engpässen zu geringfügigen Wartezeiten kommen.

Hinweise für Flugreisende mit kognitiver Einschränkung

Hinweise für Fluggäste mit kognitiver Einschränkung

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollten auf Flugreisen folgende Punkte beachten:

  • Die Wege auf internationalen Flughäfen sind oft kompliziert und lang. Es kann dort leicht zu Orientierungs- und Verständigungsschwierigkeiten sowie Verwirrung kommen. Sicherheits-, Zoll- und Polizeikontrollen können Stress und Unbehagen auslösen. Die Belastbarkeit einer Person mit einer kognitiven Einschränkung sollte deshalb nicht überschätzt werden.

  • Bei speziellen Beeinträchtigungen, die zu Gedächtnis- oder Orientierungsverlusten führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der Reisende die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. Während des Fluges muss der Reisende im Fall von Turbulenzen den Sicherheitsanweisungen der Crew jedoch unbedingt Folge leisten können.

Sollte für einen Reisenden mit kognitiver Einschränkung eine dieser Gefahren bestehen, empfehlen wir dringend die Mitreise einer Begleitung.

Gerne kann nach schriftlicher Anmeldung ein Begleitservice gebucht werden. Bitte schicke diese bis 72 Stunden vor Abflug per Formular an unseren Kundenservice.

Assistenzhunde

Mitnahme eines Assistenzhunds

Anerkannte Assistenzhunde (so genannte Service Animals/SVAN) wie etwa Blindenführhunde, Signalhunde, Diabetikerwarnhunde oder Epilepsiehunde können auf allen von Eurowings durchgeführten Flügen kostenlos in der Kabine mitgenommen werden. 

Bitte melde dein Tier unter Angabe von Größe, Alter und Rasse bis 72 Stunden vor Abflug per Mail an. Schicke dazu das entsprechende Formular an unseren Kundenservice.

Eurowings akzeptiert nur ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine. Hunde zur emotionalen Unterstützung/zu Therapiezwecken (so genannte Emotional Support Animals/ESAN) werden nicht als Assistenzhunde eingestuft und reisen zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere.

Voraussetzungen für den Transport von Assistenzhunden


Um Sicherheit und Hygiene auf unseren Flügen gewährleisten zu können, gelten für den Transport von Assistenzhunden in der Kabine die folgenden allgemeinen Voraussetzungen.

 

  • Dein Assistenzhund muss so ausgebildet sein, dass er dir gehorcht und sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen benimmt (z. B. kein Bellen, Knurren, Anspringen von Menschen oder anderen Tieren).

  • Dein Hund muss mindestens vier Monate alt sein.

  • Dein Tier darf sich in keinem Fall in der Kabine oder am Flugsteig entleeren bzw. dies nur so tun, dass weder eine Gesundheitsgefährdung noch ein Hygieneproblem entsteht.

  • Dein Hund muss vor deinem Sitzplatz Platz nehmen und mit einer Leine an deinem Sicherheitsgurt befestigt sein. Dein Hund darf nicht auf einem regulären Sitzplatz für Flugreisende sitzen.

  • Wir empfehlen, deinen Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Hundegeschirr zu sichern.

  • Aus Rücksicht auf die anderen Flugreisenden muss du eine Leine und ein Maulkorb für deinen Hund mitführen.  

Falls die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sich dein Hund nicht angemessen verhält oder keine entsprechenden Ausbildungszertfikate vorgelegt werden, können wir die Beförderung des Hundes verweigern. Du übernimmst zudem für jegliche Schäden und Zusatzkosten, die in Verbindung mit dem Transport deines Hundes entstehen, die Haftung.

Benötigte Unterlagen für Assistenzhunde



Um sicherzustellen, dass wir deinen Assistenzhund gefahrlos in der Kabine transportieren können, benötigen wir folgende Unterlagen, die beim Check-in überprüft werden.

 

  • Ausbildungszertifikat einer Trainingseinrichtung für Assistenzhunde, die eine Akkreditierung von Assistenzhunde International (ADI), Assistenzhunde Europa (ADEu) oder Internationaler Blindenhundeverband (IGDF) hält, oder

  • Ausbildungszertifikat einer anderen Trainingseinrichtung mit Angabe von Ausbildungsart, Aufgabe, Dauer und Ort.

  • Eigene schriftliche Bestätigung, dass dein Hund die unten genannten Voraussetzungen für die Reise erfüllt.

Bitte beachte, dass eine Bescheinigung über ein absolviertes Gehorsamstraining oder das ausgefüllte DOT-Formular für eine Reise außerhalb der USA nicht ausreicht. Ebenso werden Selbstlern- und Online-Trainingsportale nicht anerkannt. 
Solltest du dieses nicht vorlegen können, reist dein Hund zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere.

 

Reisedokumente

Sie haben sichergestellt, dass die Mitnahme Ihres Hundes auf der Reise (Hin- und Rückflug) als Zusatzhandgepäck in der Kabine den aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen aller betreffenden Länder entspricht.

Möglicherweise erforderliche tierärztliche Untersuchungen oder Behandlungen (z. B. Impfungen, Mikrochipping) wurden rechtzeitig vor der Reise durchgeführt.

Die für Ihr Tier notwendigen amtlichen und tierärztlichen Unterlagen (z. B. Heimtierpass) sind vorhanden.

Sie haben sich vergewissert, dass Sie Ihren Hund auch in der Kabine anderer Fluggesellschaften Ihres Reiseplans mitnehmen können.

Sie haben Ihren Flug gebucht, den Hund bei Eurowings oder Ihrem Reisebüro zur Beförderung in der Kabine angemeldet und Sie haben die entsprechende Buchungsbestätigung erhalten.

Einstufung der Mobilitätseinschränkung

Einstufung der Mobilitätseinschränkung

Im Flugverkehr ist die Nutzung eines Rollstuhls in drei international gültige Kategorien eingeteilt:

  • Wheelchair Ramp (WCHR): Die reisende Person braucht den Rollstuhl nur um längere Gehwege zu überbrücken. Treppen-Steigen ist selbständig möglich. 

  • Wheelchair Steps (WCHS): Die reisende Person kann keine Treppen steigen, kann aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.

  • Wheelchair Cabin (WCHC): Die reisende Person braucht immer einen Rollstuhl, kann sich ohne fremde Hilfe in der Kabine nicht bewegen. Es wird ein eigener Rollstuhl mitgeführt.  

Ab sofort ist auf jedem Eurowings Flug standardmäßig ein eigens entwickelter Bordrollstuhl vorhanden. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität können die Mobilitätshilfe direkt bei den Flugbegleiter:innen anfordern, eine vorherige Anmeldung der Unterstützung über den Kundenservice ist damit nicht mehr notwendig.

Flugreisende mit eingeschränkten Sinneswahrnehmungen

Eurowings bietet Flugreisenden mit Seh- oder Hörstörungen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen vor, während und nach dem Flug spezielle Services an. Für eine bestmögliche Vorbereitung informiere uns bereits bei der Buchung oder wenn möglich bis 72 Stunden vor Abflug über den Betreuungsbedarf indem du dein ausgefülltes Anmeldeformular an unseren Kundenservice schickst.

Begleitpersonen

Wann ist eine Begleitperson notwendig

In folgenden Fällen ist aus Sicherheitsgründen eine volljährige Begleitperson notwendig, die zusammen mit der reisenden Person mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung reist:

Die reisende Person...

  • kann bei ihrer eigenen Evakuierung nicht unterstützen
    (muss beispielsweise getragen werden)

  • kann sich nicht selbstständig orientieren

  • kann bei Sicherheitsanweisungen nicht mit den Flugbegleitern kommunizieren

  • kann Sicherheitsanweisungen nicht verstehen und/oder nicht befolgen

Services für Flugreisende mit Sehbehinderung oder Hörschädigung

Services für Fluggäste mit Sehbehinderung oder Hörschädigung

Als blinde oder hörgeschädigte Person kannst du deine Reise ohne die Beurteilung der Flugreisetauglichkeit antreten. Folgende Hilfeleistungen bieten wir dir an:

  • Separate Information über Verspätungen und andere Reiseangelegenheiten

  • Separate persönliche Sicherheitseinweisungen

  • Hilfe beim Umsteigen auf einen Anschlussflug

  • Hilfe beim Aussteigen und Erreichen des Flughafenausgangs am Zielort

  • Begleitung am Flughafen (nur für Fluggäste mit Sehbehinderung)

Alle Regelungen gelten für Eurowings-Flüge mit einer EW-Flugnummer unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Ausgenommen sind hiervon explizit Codeshare-Flüge, welche von Smartwings durchgeführt werden und ebenfalls unter einer bestimmten Eurowings Flugnummer (EW3010 bis EW3349) angeboten werden. Bei Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.

Gesetzliche Richtlinien

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität befördert.

Hinweis:

Alle Regelungen gelten für Eurowings-Flüge mit einer EW-Flugnummer, unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Bei Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.