Mobilität

Unseren Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität bieten wir gerne verschiedene Services und Hilfeleistungen an. Informieren Sie sich auf dieser Seite über alle wichtigen Themen rund um Ihre Mobilität, etwa über die Mitnahme eines Rollstuhls, über das Fliegen mit einem Gipsverband oder über Begleitpersonen. Wählen Sie jetzt das Thema aus, das Sie interessiert.

Hinweis

Alle Regelungen gelten für Eurowings-Flüge mit einer EW-Flugnummer, unabhängig von der ausführenden Fluggesellschaft. Bei Flügen unserer Partner-Airlines, die keine EW-Flugnummer haben, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Airline. Diese können auf den Webseiten der Fluggesellschaften eingesehen werden. Zu diesen Partner-Airlines gehören zurzeit Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, United Airlines, Air Canada und All Nippon Airways.

Allgemeine Informationen für Flugreisende mit Einschränkungen

Allgemeine Informationen für Flugreisende mit Einschränkungen

Einstufung der Mobilitätseinschränkung
Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität

Mit einer guten Reiseplanung startet es sich entspannter in den Urlaub. In diesem Abschnitt informieren wir dich daher zu folgenden Themen:

 

     Reisen mit Rollstuhl oder anderen Mobilitätshilfen wie Rollator, Krücke oder Gehhilfe

Flugreisen in der Schwangerschaft

Reisen mit Gips

 

Kosten für die Mitnahme einer Mobilitätshilfe (Rollstuhl, Krücke, Gehhilfe etc.)

Kosten für die Mitnahme einer Mobilitätshilfe (Rollstuhl, Krücke, Gehhilfe etc.)

Mitnahme einer Mobilitätshilfe während der Flugbuchung anmelden

Mitnahme einer Mobilitätshilfe während der Flugbuchung anmelden

Mitnahme einer Mobilitätshilfe nach abgeschlossener Flugbuchung anmelden

Mitnahme einer Mobilitätshilfe nach abgeschlossener Flugbuchung anmelden

Regularien für den Transport manueller oder elektrischer Rollstühle

Regularien für den Transport manueller oder elektrischer Rollstühle

Sitzplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Begleitpersonen auf Flügen von/nach Italien

Sitzplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität und Begleitpersonen auf Flügen von/nach Italien

Reisen mit Gips

Reisen mit Gips

Reisen während der Schwangerschaft

Reisen während der Schwangerschaft

Fragen rund um das Thema Mobilität:

  • Darf ich mit einem Gips reisen?

    Ja, eine Beförderung von Fluggästen mit Gips ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Gips mindestens 5 Tage vor Reisebeginn angelegt wurde. Sollte der Gips weniger als 5 Tage vor Abflug angelegt worden sein, muss dieser über eine Spaltung beziehungsweise eine Dehnungsfuge verfügen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Flugtauglichkeit einzuholen und diese über unser Kontaktformular prüfen zu lassen. Gerne kann hierzu dieses Formular genutzt werden.

  • Welche Regeln gelten für den Transport von Rollstühlen?

    Gern kannst du deinen eigenen (manuellen/elektrischen) Rollstuhl mitbringen, sofern es sich bei elektrischen Rollstühlen um einen mit einer auslaufsichereren Trocken- oder Gelbatterie handelt. Rollstühle mit Nassbatterien oder unversiegelte bzw. nicht auslaufsichere Batterien sind aus Sicherheitsgründen auf Eurowings Flügen leider nicht erlaubt.

    Stelle vor Abflug bitte sicher, dass die Batterie deines elektrischen Rollstuhls nicht betriebsbereit angeschlossen ist und die Pole gegen einen Kurzschluss gesichert sowie isoliert sind. Darüber hinaus muss die Batterie für den Transport sicher am Rollstuhl befestigt sein. Wir bitten dich, Eurowings mindestens 72 Stunden vor Abflug über den Transport des Rollstuhls per Mail an unseren Kundenservice zu informieren. Schicke uns hierfür bitte unser Anmeldeformular zu.

    Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Rollstuhlbatterien und deren Transportbedingungen findest du auf unserer Seite zum Thema „Verbotene Gegenstände und gefährliche Güter im Gepäck“ im Abschnitt „Batteriebetriebene Geräte“.

  • Welche Sonderregelungen gelten bei Eurowings bezüglich der Sitzplätze an den Notausgängen?

    Bitte hab Verständnis dafür, dass folgende Personengruppen aufgrund von Sicherheitsauflagen der Behörden nicht in der Exit-Reihe am Notausgang sitzen dürfen:

    • Kleinkinder und Kinder (bis 16 Jahre)

    • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen

    • Werdende Mütter

    • Körperlich und/oder geistig behinderte Personen

    • Personen, die durch ihre Körpermaße, wegen Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind

    • Personen, die weder Deutsch noch Englisch sprechen

    Bitte beachte, dass du mit der Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang bestätigst, dass diese Kriterien für dich und/oder die von dir gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies doch der Fall sein, sind wir berechtigt, der/den betreffenden Person(en) ohne Rückerstattung der Reservierungskosten einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Im Zweifelsfall entscheidet das Eurowings Kabinenpersonal.

  • Dürfen Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Krücken oder Gehhilfe an Bord genutzt werden?

    Auf Kurz- und Mittelstrecken können wir dir gerne einen Rollstuhl an Bord zur Verfügung stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass du diesen Bedarf mindestens 72 Stunden vor Abflug bei uns anmeldest. Du erreichst uns hierfür über unsere kostenfreie Servicenummer für Passagier:innen mit eingeschränkter Mobilität +49 800 320 320 00. Alternativ sende gerne eine Mail mit deinem Anliegen an unseren Kundenservice.

  • Was kostet der Transport von Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Krücken oder Gehhilfen?

    Der Transport von bis zu zwei Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Krücken, andere Art von Gehhilfen) pro Fluggast ist auf Eurowings Flügen kostenlos. Wir bitten dich jedoch, den Zusatzservice bei uns anzumelden. Dies gilt besonders für größere Gruppen, die mit Mobilitätshilfen reisen, da so Verladung und Transport von uns besser geplant werden können.

  • Für welche Mobilitätseinschränkungen bietet Eurowings kostenlose Unterstützung vor und nach dem Flug sowie während des Fluges an?

    Im Flugverkehr ist die Nutzung eines Rollstuhls in drei international gültige Kategorien eingeteilt:

    • Wheelchair Ramp (WCHR): Die Passagier:in braucht den Rollstuhl nur, um längere Gehwege zu überbrücken. Treppen-Steigen ist selbständig möglich. 

    • Wheelchair Steps (WCHS): Die Passagier:in kann keine Treppen steigen, kann aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.

    • Wheelchair Cabin (WCHC): Die Passagier:in braucht immer einen Rollstuhl und kann sich ohne fremde Hilfe in der Kabine nicht bewegen. Es wird ein eigener Rollstuhl mitgeführt. 

       

    Falls eine dieser Mobilitätseinschränkungen auf dich zutrifft, teile uns bitte bei deiner Flugbuchung oder nachträglich per Mail unseres Formulars an unseren Kundenservice mit, um welche es sich handelt. Passagier:innen mit eingeschränkter Mobilität erhalten in diesen Fällen kostenlose Unterstützung am Abflugort und Zielflughafen sowie an Bord des Flugzeugs.

  • Welche Voraussetzungen müssen für den Transport von Assistenzhunden erfüllt sein?

    Um Sicherheit und Hygiene auf unseren Flügen gewährleisten zu können, gelten für den Transport von Assistenzhunden in der Kabine die folgenden allgemeinen Voraussetzungen.

    Dein Assistenzhund muss so ausgebildet sein, dass er dir gehorcht und sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen benimmt (z. B. kein Bellen, Knurren, Anspringen von Menschen oder anderen Tieren).

    Dein Hund muss mindestens vier Monate alt sein.

    Dein Tier darf sich in keinem Fall in der Kabine oder am Flugsteig entleeren bzw. dies nur so tun, dass weder eine Gesundheitsgefährdung noch ein Hygieneproblem entsteht.

    Dein Hund muss vor deinem Sitzplatz Platz nehmen und mit einer Leine an deinem Sicherheitsgurt befestigt sein. Er darf nicht auf einem regulären Sitzplatz für Flugreisende sitzen.

    Wir empfehlen, deinen Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Hundegeschirr zu sichern.

    Aus Rücksicht auf die anderen Flugreisenden muss du eine Leine und ein Maulkorb für deinen Hund mitführen.  

    Falls die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sich dein Hund nicht angemessen verhält oder keine entsprechenden Ausbildungszertfikate vorgelegt werden, kann Eurowings die Beförderung des Hundes verweigern. Du übernimmst zudem für jegliche Schäden und Zusatzkosten, die in Verbindung mit dem Transport deines Hundes entstehen, die Haftung.

  • Welche Unterlagen benötige ich für meinen Assistenzhund?

    Um sicherzustellen, dass wir deinen Assistenzhund gefahrlos in der Kabine transportieren können, benötigen wir folgende Unterlagen, die beim Check-in überprüft werden.

     
    Ausbildungszertifikat einer Trainingseinrichtung für Assistenzhunde, die eine Akkreditierung von Assistenzhunde International (ADI), Assistenzhunde Europa (ADEu) oder Internationaler Blindenhundeverband (IGDF) hält, oder
    Ausbildungszertifikat einer anderen Trainingseinrichtung mit Angabe von Ausbildungsart, Aufgabe, Dauer und Ort.
    Eigene schriftliche Bestätigung, dass dein Hund die unten genannten Voraussetzungen für die Reise erfüllt.

    Bitte beachte, dass eine Bescheinigung über ein absolviertes Gehorsamstraining oder das ausgefüllte DOT-Formular für eine Reise außerhalb der USA nicht ausreicht. Ebenso werden Selbstlern- und Online-Trainingsportale nicht anerkannt.
    Solltest du das DOT-Formular nicht vorlegen können, reist dein Hund zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere.