Ausgleichsleistung

Sollte dein Flug mindestens drei Stunden nach planmäßiger Ankunft ankommen, annulliert oder dir die Beförderung verweigert worden sein, hast du unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Ausgleichsleistung. Untenstehend findest du alle wichtigen Informationen dazu, ob dir eine Ausgleichsleistung zusteht und wie du deinen Anspruch prüfen und im Bedarf auch anfordern kannst.

Weitere Informationen zu deinen Fluggastrechten findest du außerdem hier.

So funktioniert die Anspruchsprüfung:

Öffne die Website Ausgleichsanspruch.

  1. Überprüfung der Flugdaten: Eingabe der Flugnummer (Beispiel: EW-1289) und des Abflugdatums

  2. Eingabe der persönlichen Daten aus der Buchungsbestätigung, wie Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und dem sechsstelligen Eurowings Buchungscode.

  3. Bei erfolgreicher Überprüfung gib nun zur Überweisung der Ausgleichszahlung deine Bankdaten wie Kontoinhaber, IBAN und BIC ein. Deine Daten werden natürlich durch modernste Verschlüssungstechnologie geschützt. 

  4. Bei Fragen oder einer fehlgeschlagenen Überprüfung hast du die Möglichkeit, den Kundenservice zu kontaktieren oder eine Nachricht zu hinterlassen. 

Fragen rund um das Thema Claims und Schadenersatz: