Reiseversicherung

Du möchtest mit gutem Gefühl reisen und im Notfall abgesichert sein? Dann lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung. Unsere Partnerin HanseMerkur bietet dafür die für dich optimalen Reiseversicherungen, die du im Buchungsprozess hinzuwählen kannst. Erfahre hier, wie du eine Reiseversicherung abschließt und in welchen Fällen die Versicherung greift.

Fragen rund ums Thema Reiseversicherung:

  • Der Versicherungsschutz gilt auch für Länder, in denen eine Reisewarnung besteht. Krankheiten und deren Folgen sowie Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriege oder aktive Teilnahme an Gewalt während Unruhen verursacht werden, sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 

  • Am besten wird die Reiseversicherung gleich bei der Flugbuchung mitgebucht. Falls du eine Versicherung nachträglich abschließen möchtest, kannst du dies bis 30 Tage vor Reisebeginn/Abflug tun. Liegen zwischen Reisebuchung und Abflug weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

  • Im Schadenfall benötigt die HanseMerkur grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben:

    • Kopie der Eurowings Buchungsbestätigung 

    • Kopie der Versicherungsbestätigung

    •  Vollständige Adressdaten des Versicherungsnehmers

    • Bankverbindung für eventuelle Erstattungen

    • Ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten (bei Reise-Rücktrittsversicherung)

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Reiserücktrittsversicherung Schweigepflichtentbindung"

    Weitere Informationen zu Schadenmeldungen

  • Die Reise darf maximal 45 Tage dauern.

  • Bei Versicherungen für Einzelreisen musst du dir keine Gedanken um Kündigungsfristen machen. Diese Policen enden automatisch mit dem Abschluss deiner Reise.  

  • Als versicherte Risikopersonen gelten:

    • Personen, die mit dir gemeinsam eine Reise gebucht haben (gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen gemeinsam reisen).

    • Deine Angehörigen sowie die Angehörigen deines Ehepartners oder Lebensgefährten. Dazu gehören: 

      • Ehepartner oder Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

      • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder

      • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern

      • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerinnen

      • Tanten, Onkel, Neffen und Nichten

    •  Personen, die deine nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen

    • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, sofern dies separat vereinbart, wurde.

  • Gerne kannst du dich bei Fragen an das Service Center der HanseMerkur wenden:
    +49 40 4119-1919 (Montag - Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr)

  • Im Notfall kannst du dich an die HanseMerkur-Notfallnummer unter der folgenden Telefonnummer wenden. Diese erreichst du 24h/7 Tage die Woche.

    Reise-Notruf für Kunden aus Deutschland: +49 40 5555-7877 

  • Nutze am besten das Online-Schadenformular der HanseMerkur Reiseversicherung. Dieses und weitere Möglichkeiten zur Schadenmeldung findest du unter: https://www.hmrv.de/schadenmeldung

  • Bitte beachte, dass die HanseMerkur-Reiseversicherungen nicht umgebucht werden können. Natürlich kannst du aber innerhalb von 14 Tagen nach Buchungen von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Widerruf ist zu richten an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG,
    20352 Hamburg
    Telefon 040 4119-1000
    Fax 040 4119-3030
    E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de

  • Dann, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    • Check-in bei einer Flugreise 

    • Übernahme eines Mietwagens

    • Check-in im Hotel

    • Einsteigen in den Zug (bei Zugreise oder wenn Transfer zum versicherten Objekt gehört)