Sinneswahrnehmung
Solltest du an einer Sehbehinderung, Hörbeschädigung oder kognitiven Beeinträchtigung leiden, bieten wir dir gerne verschiedene Hilfeleistungen während der gesamten Reise an. Hier erhältst du alle wichtigen Informationen dazu, etwa zu persönlichen Sicherheitseinweisungen oder zur Begleitung am Flughafen. Wähle jetzt das Thema aus, das dich interessiert, und informiere uns schon bei der Buchung über dein persönliches Anliegen.
Fragen rund um das Thema Sinneswahrnehmung:
In folgenden Fällen ist aus Sicherheitsgründen eine volljährige Begleitperson notwendig, die zusammen mit einer Passagier:in mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung reist:
Der Fluggast kann bei seiner eigenen Evakuierung nicht unterstützen (muss beispielsweise getragen werden).
Der Fluggast kann sich nicht selbstständig orientieren.
Der Fluggast kann bei Sicherheitsanweisungen nicht mit den Flugbegleiter:innen kommunizieren.
Der Fluggast kann Sicherheitsanweisungen nicht verstehen und/oder nicht befolgen.
Darf mein Assistenzhund auf Eurowings Flügen mit in der Kabine reisen?
Anerkannte Assistenzhunde (sogenannte Service Animals / SVAN) wie etwa Blindenführhunde, Signalhunde, Diabetikerwarnhunde oder Epilepsiehunde können auf allen von Eurowings durchgeführten Flügen kostenlos in der Kabine mitgenommen werden.
Bitte melde das Tier unter Angabe von Größe, Alter und Rasse bis 72 Stunden vor Abflug per Mail an. Schicke dazu das entsprechende Formular an unseren Kundenservice.
Eurowings akzeptiert nur ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine. Hunde zur emotionalen Unterstützung / zu Therapiezwecken (sogenannte Emotional Support Animals / ESAN) werden nicht als Assistenzhunde eingestuft und reisen zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere.
Welche Services bietet Eurowings für Fluggäste mit eingeschränkten Sinneswahrnehmungen (bspw. Sehbehinderung oder Hörschädigung) an?
Als blinder oder hörgeschädigter Fluggast kannst du deine Reise ohne die Beurteilung der Flugreisetauglichkeit antreten. Folgende Hilfeleistungen bieten wir Passagier:innen mit Sehbehinderung oder Hörschädigung an:
Auf was muss ich mit einer kognitiven Einschränkung bei einer Flugreise achten?
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sollten auf Flugreisen folgende Punkte beachten:
Die Wege auf internationalen Flughäfen sind oft kompliziert und lang. Es kann dort leicht zu Orientierungs- und Verständigungsschwierigkeiten sowie Verwirrung kommen. Sicherheits-, Zoll- und Polizeikontrollen können Stress und Unbehagen auslösen. Die Belastbarkeit einer Person mit einer kognitiven Einschränkung sollte deshalb nicht überschätzt werden.
Bei speziellen Beeinträchtigungen, die zu Gedächtnis- oder Orientierungsverlusten führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der Reisende die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. Während des Fluges muss der Reisende im Fall von Turbulenzen den Sicherheitsanweisungen der Crew jedoch unbedingt Folge leisten können.
Sollte für einen Reisenden mit kognitiver Einschränkung eine dieser Gefahren bestehen, empfehlen wir dringend die Mitreise einer Begleitung.
Gerne kann nach schriftlicher Anmeldung ein Begleitservice gebucht werden. Bitte schicke diese bis 72 Stunden vor Abflug per Formular an unseren Kundenservice.