Für dein Handgepäck bist du generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Montrealer Übereinkommen.
Eurowings haftet nicht für Abnutzungserscheinungen wie Kratzer, Dellen oder Verschmutzungen sowie Schäden an überfüllten, überschweren oder nicht ordnungsgemäß verpackten Gepäckstücken. Der Haftungsausschluss gilt auch für bestimmte Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck beschädigt worden sein sollten. Eine Liste dieser Gegenstände findest du in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABBs) in Artikel 15.3 (Gepäckschäden).
Einen Verlust bzw. Schaden an deinem Gepäck meldest du bitte direkt nach Ankunft online über unseren Gepäck-Self-Service oder bei der Eurowings Gepäckermittlung am Flughafen. Eine nachträgliche schriftliche Meldung ist innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich (für die Einhaltung der Meldefristen sind der Poststempel bzw. das automatische Eingangsdatum der E-Mail ausschlaggebend), allerdings dreht sich dann die Beweislast um und du musst nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.