Bitte beachte die folgenden Beschränkungen für die Mitnahme von verbotenen Gegenständen (Auszug aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen Artikel 8.4):
Sie sind hier:
Lithiumbatterien
Gängige elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops etc.) können im Handgepäck oder im Gepäcktransportiert werden. Ersatzbatterien dürfen nur am Körper oder im Handgepäck transportiert werden. Sie sind verboten im aufgegebenen Gepäck. Elektro-Zigaretten dürfen nur am Körper oder im Handgepäck transportiert, aber nicht an Bord benutzt werden. Sie sind verboten im aufgegebenen Gepäck.
Munition, Feuerwerkskörper
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
Feuerzeugbenzin
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
Sicherheitsstreichhölzer, Feuerzeuge
Dürfen nur am Körper transportiert werden! Sie sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten. Zippo-Feuerzeuge sind komplett verboten.
Feuerzeuggas, Butangasbehälter (voll und leer)
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
Radioaktive Medikamente
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
Bleichmittel, Peroxide
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
Nassbatterien, Quecksilber, Säuren
Komplett verboten, sowohl am Körper, als auch im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck.
Waffen, scharfe Gegenstände, Betäubungsgeräte,
Brand- und Sprengstoffe, etc.
Verbotene Gegenstände i. S. der Anlage 4-C und 5-B der VO(EU) Nr. 185/2010 sind nicht erlaubt an Bord von Luftfahrzeugen bzw. im aufgegebenen Gepäck.
Smart Baggage
Für Gepäckstücke, die mit einer Lithium-Batterie bzw. einem Lithium-Akku ausgerüstet sind, mit Ausnahme von Lithium-Knopfzellen, (z. B. Smart baggage) gelten folgende Vorgaben:
Soll das Gepäckstück aufgegeben werden, muss die Lithium-Batterie zuvor aus dem Gerät entnommen und im Handgepäck mit in das Flugzeug genommen werden.
Soll das Gepäckstück als Handgepäck mitgeführt werden, muss die Lithium-Batterie ebenfalls aus dem Gerät entnommen werden.
Gepäckstücke, bei denen die Lithium-Batterie nicht entnommen werden können, dürfen nicht mitgeführt werden.