Familie und Kinder

Mit Eurowings können Familien und Kinder gemeinsam die Welt entdecken! Erfahre hier alles Wichtige rund um das Reisen mit Kindern, etwa, ob dein Kind alleine reisen darf, welche Dokumente Kinder beim Fliegen benötigen und wie es bei uns um Kindersitze an Bord steht.

Vergünstigste Flugpreise für Kinder

Vergünstigte Flugpreise für Kinder

Damit du mit deinen Kindern komfortabel und preiswert die Welt entdecken kannst, bieten wir für unsere kleinen Fluggäste vergünstigte Preise:

  • Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 11 Jahren sowie Kleinkinder unter 2 Jahren, die mit Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz reisen, erhalten eine Ermäßigung auf den regulären Flugpreis.

  • Kleinkinder unter 2 Jahren, die auf dem Schoß der Eltern reisen, zahlen pro Teilstrecke lediglich eine Servicepauschale von 25 € / £21 / 23 CHF / $27 / 619 CZK / 296 SEK / 282 NOK / 186 DKK / 109 PLN / 9.696 HUF / 99 AED auf Kurz- und Mittelstreckenflügen von Eurowings (EW-Flugnummer).

  • Die Ermäßigung für Kinder von 2 bis 11 Jahren und die Servicepauschale für Kleinkinder unter 2 Jahren werden bei der Buchung automatisch angerechnet. Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen (bspw. für Schulklassen) werden diese Ermäßigungen nicht angeboten, da dort bereits ein Gruppenvorteilspreis gilt.

Was es zu beachten gilt:

Nur das Alter des Kindes bei Antritt des letzten Fluges der Buchung ist relevant. Aus Sicherheitsgründen ist nur ein Kleinkind pro Erwachsenem an Bord gestattet. Du hast aber die Möglichkeit für das zweite mitreisende Kind unter zwei Jahren einen Sitzplatz zu buchen und das entsprechende Kinderrückhaltesystem mitzuführen. Kontaktiere bitte hierzu unser Call Center.

Kinderwagen, Buggies, Gepäck

Für Kinder (2-11 Jahre) gelten, abhängig vom gebuchten Tarif, dieselben Reisegepäckbestimmungen wie für erwachsene Fluggäste. Zusätzlich kann pro Kleinkind (0-24 Monate) unabhängig vom Tarif ein 23 kg Gepäckstück kostenfrei einchecken. 

Pro Kind bis einschließlich 11 Jahre werden von uns zusätzlich zwei der folgenden Gegenstände kostenlos befördert und als Gepäck aufgegeben:

  • Kinderwagen

  • Buggy

  • Kindersitz

  • Kinderreisebett

Weitere Gepäckstücke müssen kostenpflichtig hinzugebucht werden. Die Mitnahme von Kinderwagen oder Buggys (außer Pocket Buggys) ist an Bord des Flugzeuges nicht möglich.

 

Pocket Buggys

Sogenannte "Pocket Buggys" kannst du anstelle eines großen Handgepäckstücks (max. 8 kg) mit an Bord nehmen, z. B. wenn du den SMART-Tarif gebucht oder die Option "2 Handgepäckstücke & Priority Boarding" zum BASIC-Tarif hinzufügt hast.

 

Kindersitze

Wenn dein Kind auf einem Kindersitz in der Kabine sitzen soll, muss dieser zunächst am Check-in-Schalter auf seine Eignung überprüft werden. Daher kannst du in diesem Fall keinen Web-Check-in tätigen. Erfahre hier mehr zu Kindersitzen.

 

Reisen mit Kleinkindern (0-24 Monate) im BASIC-Tarif

Wenn dein Kleinkind auf deinem Schoß reist, kannst du zwei kleine Handgepäckstücke (40 x 30 x 25 cm) mit an Bord nehmen. Diese müssen unter dem Vordersitz verstaut werden. Falls du weiteres Handgepäck mit an Bord nehmen möchtest, empfehlen wir dir den "2 Handgepäckstücke & Priority Boarding"-Service. Mehr Infos zu Handgepäck im BASIC-Tarif findest du hier.

Bei uns steht eure Sicherheit an erster Stelle – und das gilt natürlich besonders für Kinder. Aus diesem Grund kannst du den eigenen Kindersitz für dein Kinder mit an Bord nehmen. Wir bzw. unsere Partnerairlines stellen keine eigenen Kindersitze zur Verfügung.

Wenn du einen Kindersitz mit an Bord nehmen möchtest, ist ein Check-in am Flughafen zwingend notwendig. Die Eignung des Kindersitzes wird am Check-in-Schalter geprüft; ein Web-Check-in oder Self-Check-in ist daher in diesem Fall nicht möglich.

Wenn du an Bord den eigenen Autokindersitz oder das eigenes Kinderrückhaltesystem mitnehmen möchtest, achte bitte auf Folgendes:

  • Die Mitnahme rechtzeitig über das Call Center, Flughafenschalter oder das Kontaktformular anmelden.

  • Einen geeigneten Sitzplatz für dein Kind zu reservieren (nicht in der 1. Reihe, nicht am Notausgang oder in einer Reihe vor oder direkt hinter dem Notausgang).

  • Nur einen zugelassenen Autokindersitz / Kinderrückhaltesystem zu benutzen (siehe "An Bord zugelassene Kindersitze").

  • Nur funktionsfähige Kindersitze / Kinderrückhaltesysteme zu nutzen.

  • Du mit der Nutzung von Kindersitz / Kinderrückhaltesystem im Flugzeug vertraut bist.

  • Der Kindersitz / Kinderrückhaltesystem an deinem Sitz befestigt ist.

  • Du deine Einverständnis erklärst, dass dein Autokindersitz oder das Kinderrückhaltesystem als Gepäck aufgegeben und einzuchecken ist, wenn es nicht den unten stehenden Regularien entspricht, es nicht funktionsfähig ist oder nicht am Sitz befestigt werden kann.

 

Entspricht ein Sitz nicht den Anforderungen, ist unser Personal berechtigt, die Verwendung abzulehnen und den Sitz separat zu verstauen. Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt auf dem Schoß des Erwachsenen gesichert. Eine Erstattung des Flugscheins für den eigenen Sitzplatz des Kleinkindes ist in diesem Fall leider nicht möglich.

  • Kindersitze, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version oder ECE R129 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind. Ebenso Kindersitze, die das Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Flugzeugen (TÜV Doc.: TÜV/958-01/2001) bestanden haben.

  • Kindersitze, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind.

  • Kindersitze, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene Kinderrückhaltesysteme, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:
    1.) "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLES SAFETY STANDARDS" und
    2.) "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"

  • Kindersitze, die gemäß des australischen/neuseeländischen technischen Standards AS/NZS 1754:2013 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind und den grünen Abschnitt des Prüfzeichens mit folgender Aufschrift tragen: "For use in aircraft".

Bereit für das nächste Abenteuer?

Endlich ist es so weit und die nächste große Reise mit Kind steht kurz bevor. Dein Kind und sein Kuscheltier sind bestimmt schon ganz gespannt, was sie alles erleben werden. Um beiden die Aufregung zu nehmen, kannst du für das Kuscheltier deines Kindes schon heute eine Bordkarte basteln. Damit bist du, dein Kind und sein Kuscheltier bestens für den Flug vorbereitet. Hier kannst du die Borkarte herunterladen und ausdrucken.

Fragen rund um die Themen Familie und Kinder: